AP 3.1c: Erfassung des P-Austrags und der Optimierungsmöglichkeiten zum P-Rückhalt in kleinen Kläranlagen

Partner: Prof. Dr.-Ing. habil. J. Tränckner, Dr.-Ing. S. Tränckner (Universität Rostock)

Für Kläranlagen der Größenklassen 1 bis 3 werden in der derzeit gültigen Abwasserverordnung (AbwV) keine Überwachungswerte für den Parameter Phosphor definiert. Der fachrechtliche Hintergrund hierfür liegt in der vergleichsweise geringen P-Emission jeder einzelnen kleinen Kläranlage (s. Abbildung 1) und dem gegenüber großtechnischen Anlagen höheren spezifischen Kosten der technischen Phosphor-Elimination. Weitergehende Anforderungen für die P-Elimination wurden bisher beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern nur in wenigen Einzelfällen gestellt. In einem dünn besiedelten Flächenland sind zur Behandlung von 15% der gesamten im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern anfallenden Abwassermenge etwa 555 Kläranlagen der GK 1-3 zu betreiben. Die mit diesen Anlagen in Summe emittierte P-Fracht (s. Abbildung 1) beläuft sich auf etwa 61% der Phosphormenge der gesamten Kläranlagen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Abbildung 1: Phosphorfrachten im gereinigten Abwasser (2015) der Kläranlagen in MV

Um den Einfluss dieser aus Kläranlagen der GK 1-3 emittierten Phosphormengen auf den ökologischen Zustand der Gewässer ermitteln und bewerten zu können, werden im Rahmen des Arbeitspaketes 3.1c folgende Schwerpunkte gesetzt:

 

Die Bearbeitung der dargestellten Schwerpunkte erfolgt beispielhaft an ausgewählten Kläranlagen (s. Abbildung 2). An diesen Kläranlagen werden die verfahrenstypischen Prozesse inklusive der Prozessteuerung erfasst und modelltechnisch abgebildet. Die erhaltenen Ergebnisse können somit auf andere Anlagen desselben Typs übertragen werden.

Abbildung 2: Typische KA im ländlichen Raum & modelltechnische Optimierung der P-Elimination